Garmin — DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und … Garmin (EN)

3 Pflichten und Anforderungen Voraussetzung fьr die Durchfьhrung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemдЯ § 7 ArbMedVV ist eine fachдrztliche Qualifikation, die durch die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ nachgewiesen wird. Verfьgt der Arzt oder die Дrztin fьr bestimmte Untersuchungsmethoden nicht ьber die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerken­ nungen oder Ausrьstungen, so hat er oder sie Дrzte oder Дrztinnen hinzuzu­ ziehen, die diese Anforderungen erfьllen (§ 7 ArbMedVV).

Wer die arbeitsmedizinische Vorsorge durchfьhrt, muss sich zuvor Kennt­ nisse ьber die Arbeitsplдtze sowie die entsprechende Gefдhrdungsbeur­ teilung verschaffen (siehe § 6 ArbMedVV). Derjenigen Person, die die arbeitsmedizinische Vorsorge durchfьhrt, muss ermцglicht werden, sich diese Kenntnisse auch tatsдchlich zu verschaffen (siehe § 3 ArbMedVV). Der Arzt oder die Дrztin hat die Erkenntnisse aus der arbeitsmedizini­ schen Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafьr, dass die MaЯnahmen des Arbeitsschutzes fьr die versicherte Person nicht ausrei­ chen, so ist dies dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin mitzuteilen und SchutzmaЯnahmen sind vorzuschlagen (siehe § 6 (4) ArbMedVV).

Die Erkenntnisse sind fьr die Gefдhrdungsbeurteilung und sonstige MaЯnah­ men des Arbeitsschutzes zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu nutzen (siehe § 2 ArbMedVV). 4 Ablaufdiagramm Die einzelnen Schritte beim Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV sind in nachfolgendem Entscheidungsbaum dargestellt: 33 33 DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge