neurologische Krankheiten ausgeprдgte psycho-vegetative Stцrungen Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhдngigkeit 7.4.1 Keine Erkenntnisse, die MaЯnahmen erfordern 7.4.2 Erkenntnisse, bei denen MaЯnahmen empfohlen werden 7.4.3 Erkenntnisse, bei denen verkьrzte Fristen und ggf. MaЯnahmen (siehe 7.4.2) empfohlen werden 45 45 DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Erste Vorsorge Weitere Vorsorgen Personen, bei denen keine der unter Punkt 7.4 genannten Erkrankungen vorliegen und keine Beschäftigungsbeschränkungen bestehen.
Erste Vorsorge Weitere Vorsorgen Sind die in Abschnitt 7.4 genannten Erkrankungen oder Funktionsstö rungen weniger ausgeprägt, so sollte der Arzt oder die Ärztin prüfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit möglich ist. Hierbei ist an folgende Maßnahmen zu denken: • Substitution • besondere technische Schutzmaßnahmen • organisatorische Schutzmaßnahmen, z. B.
Begrenzung der Expo sitionszeit • individuelle personenbezogene Schutzmaßnahmen – Einsatz an Arbeitsplätzen mit nachgewiesener geringerer Exposition – persönliche Schutzausrüstung unter Beachtung des individuellen Gesundheitszustands Erste Vorsorge Weitere Vorsorgen Personen mit den in Abschnitt 7.4 genannten Erkrankungen, soweit eine Änderung des Schweregrads der Erkrankung zu erwarten ist.