2 Sicherheit 2.3 Verantwortung des Herstellers und Betreibers der Steuerung / Anlage Die Zдhler sind zu Einbau in Steuerungen / Anlagen konzipiert. Die Hersteller und Betreiber unterliegen daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Deutsch Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Bedienungsanleitung mьssen die fьr den Einsatzbereich der Steuerung / Anlage gьltigen Sicherheits-, Unfallverhьtungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere: • Der Hersteller der Steuerung / Anlage hat dafьr zu sorgen, dass bei Montage, Anschluss und Programmierung alle Punkte aus Kapitel 2.2 eingehalten werden.
• Der Betreiber muss sich ьber die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer Gefдhrdungsbeurteilung zusдtzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Steuerung / Anlage ergeben. Dies muss er in Form einer Bedienungsanweisung fьr den Betrieb der Steuerung / Anlage umsetzen. • Der Betreiber muss wдhrend der gesamten Einsatzzeit der Steuerung / Anlage prьfen, ob die von ihm erstellten Bedienungsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese falls erforder lich anpassen.
• Der Betreiber muss dafьr sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Steuerung / Anlage umgehen, diese Anlei- tung gelesen und verstanden haben. Darьber hinaus muss er das Personal in regelmдЯigen Abstдnden schulen und ьber die Gefahren informieren. 15