6.4 Biomonitoring Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge (§ 6 (2) ArbMedVV). Hinweise zum Biomonitoring sind in Anhang 3, Leitfaden „Bio monitoring“ enthalten. Weitere Informationen enthalten die Arbeitsmedizi nische Regel AMR 6.2 sowie das Biomonitoring-Auskunftssystem der Bun desanstalt fьr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das Biomonitoring ist mit zuverlдssigen Methoden durchzufьhren und hat den Anforderungen der Qualitдtssicherung zu genьgen. Quecksilber wird in verschiedenen Kompartimenten im Kцrper gespeichert. Diese Tatsache ist fьr das Biomonitoring von praktischer Bedeutung, weil dadurch zum Teil sehr lange Eliminationszeitrдume entstehen.
Daher fьhrt ein Expositionsende nicht zwangslдufig zeitnah zu Ergebnissen unterhalb des BAT-Werts. Aus diesem Grund wird ein Verlaufs-Biomonitoring auch nach Ende der Exposition empfohlen, da die schдdigende Einwirkung im Kцrper weiterhin besteht. Da organische Quecksilberverbindungen hauptsдchlich ьber den Stuhl aus geschieden werden (siehe Abschnitt 6.3.1), ist Urin als Untersuchungsmate rial hierfьr nicht geeignet. Daher wird zum Biomonitoring von organischen Quecksilberverbindungen Vollblut verwendet. Hierbei wird Gesamtqueck silber gemessen, jedoch hat anorganisches Quecksilber im Blut eine ver gleichsweise geringe Halbwertszeit.
Wegen der Anreicherung in den Ery throzyten betrдgt die Halbwertszeit fьr Methylquecksilber demgegenьber 60-70 Tage. Weitere Hinweise kцnnen den arbeitsmedizinisch-toxikologischen Begrьn dungen fьr Biologische Arbeitsstofftoleranz-Werte (BAT-Werte), Exposi tionsдquivalente fьr krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) und Biologische Leitwerte (BLW) der Stдndigen Senatskommission zur Prьfung gesundheits schдdlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), den entsprechenden Bekanntmachungen des Ausschusses fьr Gefahrstoffe (AGS) sowie den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft fьr Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) entnommen werden.
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