7.4 Beurteilungskriterien Eine Beurteilung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist nur unter Berьcksichtigung der Arbeitsplatzverhдltnisse auf Grundlage der Gefдhrdungsbeurteilung und der individuellen Beanspruchung mцglich. Die Kriterien kцnnen den Arzt oder die Дrztin unterstьtzen, die Erkennt nisse aus Anamnese und Arbeitsanamnese sowie ggf. der Untersuchung zu bewerten, und diese sind im Rahmen der abschlieЯenden Beratung der ver sicherten Person mitzuteilen. Das individuelle AusmaЯ nachfolgender beispielhaft aufgezдhlter Erkran kungen ist bei der Beurteilung zu berьcksichtigen.
Insbesondere ist zu prь fen, ob eine Ausьbung der Tдtigkeit im Einzelfall ohne eine gesundheitliche Gefдhrdung mцglich ist. Bei der Beurteilung zur Ausьbung der Tдtigkeit sind die folgenden Krankhei ten von Relevanz (siehe auch Abschnitt 6.3): Erkrankungen des Blutes (z. B.
Sichelzellenanдmie) und der Blutbil dungsstдtten Leberschдden G6PDH-Mangel Nierenschдden chronische Erkrankungen der Blase und der ableitenden Harnwege, insbesondere Neubildungen substanzbezogene Allergien chronische Erkrankungen der Haut mit gestцrter Hautbarriere Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems Erkrankungen der Psyche Alkohol-, Rauschmittel-, Medikamentenabhдngigkeit 7.4.1 Keine Erkenntnisse, die MaЯnahmen erfordern 68 68 Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen Erste Vorsorge Weitere Vorsorgen Personen, bei denen keine der unter Punkt 7.4 genannten Erkrankungen vorliegen und keine Beschäftigungsbeschränkungen bestehen.