Garmin — DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und … Garmin (EN)

AMR 11.1: „Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tдtigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahr­ stoffen der Kategorie 1 A und 1B“ Technische Regeln fьr Gefahrstoffe (TRGS), Bundesanstalt fьr Arbeits­ schutz und Arbeitsmedizin, www.baua.de TRGS 401: „Gefдhrdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, MaЯnahmen“ TRGS 402: „Ermitteln und Beurteilen der Gefдhrdungen bei Tдtigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ TRGS 410: „Expositionsverzeichnis bei Gefдhrdung gegenьber krebs­ erzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1 A oder 1B“ TRGS 420:

„Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) fьr die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ TRGS 430: „Isocyanate - Gefдhrdungsbeurteilung und Schutz- maЯnahmen“ TRGS 500: „SchutzmaЯnahmen“ TRGS 526: „Laboratorien“ TRGS 900: „Arbeitsplatzgrenzwerte“ TRGS 903: „Biologische Grenzwerte (BGW)“ TRGS 905: „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ TRGS 910: „Risikobezogenes MaЯnahmenkonzept fьr Tдtigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ 73 73 DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge