1 Worum geht es? Das Thema „Sucht“ in seinen unterschiedlichen Aus prдgungen ist nach wie vor ein hдufiges und ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem, das in die Arbeitswelt als Spiegelbild der Gesellschaft hineinreicht. Denn die von Suchtmittelmissbrauch betroffenen Beschдftigten gefдhrden im Arbeitsalltag sowohl sich selbst als auch andere. Zusдtzlich zum erhцhten Unfall risiko verschlechtert der Suchtmittelmissbrauch die Arbeitsleistung und ist oft Ursache fьr erhцhte Fehlzeiten. Damit entsteht neben dem persцnlichen Leid auch ein erheblicher Kostenfaktor fьr Wirtschaft und Gesellschaft.
Sobald Beschдftigte ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht mehr gerecht werden, mьssen Fьhrungskrдfte aktiv werden. Manchmal ist es offen kundig, dass Alkohol oder andere Suchtmittel im Spiel sind. Doch auch wenn Grьnde fьr das Fehlverhalten nicht eindeutig sind, liegt es in der Fьhrungsverantwortung, zugunsten von Sicherheit und Gesundheit der Beschдf tigten sowie der Arbeitsqualitдt zu handeln. Diagnosen zu stellen, gehцrt nicht zu dieser Aufgabe. Denn nur Дrzte und Дrztinnen dьrfen Krankheitsbilder diagnostizieren und therapeutische MaЯnahmen einleiten.
Wenn eine Auffдlligkeit am Arbeitsplatz sich in einer Erkrankung begrьnden kцnnte, sollte die Person daher motiviert werden, дrztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch eine betriebsдrztliche Beratung kann angeboten werden. Es gibt viele Einflussmцglichkeiten, dem Thema Sucht bei der Arbeit effektiv zu begegnen und sich als Unter nehmen 1 sicherheits- und gesundheitsgerecht zu positionieren. Daher richten sich diese Handlungsempfehlungen an: Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die am Arbeitsplatz durch missbrдuchlichen Suchtmittelkonsum entstehen, kцnnen wirkungsvoll und nachhaltig durch MaЯnahmen der Prдvention verringert werden.
Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit, die Schaffung von klaren Regeln und Rahmenbedingungen, die dem Suchtmittelkonsum im Arbeitskontext vorbeugen, sind dabei wesentlich. Zudem setzt die betriebliche Suchtprдvention auf die Stдrkung persцnlicher Fдhigkeiten der Beschдftigten im Umgang mit Belastungen und Suchtmitteln. Die Auf klдrung ьber Risiken von Suchtmitteln, die Enttabuisie rung der Thematik, die Frьherkennung und umgehendes Ansprechen von riskantem Verhalten sowie die Rьckfall prophylaxe sind weitere wichtige Ziele. Ein mцglichst breit gefдchertes MaЯnahmenpaket ermцglicht eine wirk same Prдvention.
Dazu zдhlen beispielsweise die Quali fizierung von Fьhrungskrдften, die Aufklдrung und Unterweisung aller Beschдftigten, die Berufung von Suchtbeauftragten oder das Angebot einer Sucht beratung.
Die Einbindung des Ausschusses fьr Sicherheit und Gesundheit ist sinnvoll, falls dieser im Betrieb vorhanden ist Unternehmerinnen und Unternehmer Fьhrungskrдfte Interessenvertretungen Personalverantwortliche Fachkrдfte fьr Arbeitssicherheit Betriebsдrztinnen und Betriebsдrzte betriebliche Suchtbeauftragte 2 betriebliche Gesundheitsmanagerinnen und Gesundheitsmanager betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Beauftragte betriebliche Sozialberatung Personen, die sich ьber die Risiken von Suchtmittel konsum und mцgliche HilfsmaЯnahmen informieren mцchten. 1 Der Begriff „Unternehmen“ schlieЯt ebenso wie die Begriffe „Betrieb“ und „Organisation“ u. a.
auch Bildungseinrichtungen (Kindertagesstдtten, Schulen, Hochschulen etc.), Einrichtungen der Behindertenhilfe und Werkstдtten fьr Menschen mit Behinderung, andere Leistungsanbieter gemдЯ § 60 SGB IX, Pflegeeinrichtungen sowie цffentliche Betriebe und Verwaltungen ein. 2 In dieser DGUV Information meint der Begriff „betriebliche Suchtbeauftragte“ alle Personen, die im Unternehmen Ansprechpersonen fьr betrieb liche Suchtfragen sind. 5