Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen Kurzbezeichnung: E ANA Bearbeitung: Arbeitskreis 2.1 „Gefahrstoffe“ 1 Fassung Januar 2022 1 Rechtsgrundlagen Die Vorsorgeanlдsse bei Tдtigkeiten mit Exposition gegenьber aromati schen Nitro- und Aminoverbindungen werden durch die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesund heitlichen Eignung fьr berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechts vorschriften oder individual- bzw. kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Bestehen solche Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen, so sind ggf.
durchzufьhrende Eignungsbeurteilungen als solche auszuweisen und getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu handhaben. Bei Tдtigkeiten mit Exposition gegenьber aromatischen Nitro- und Amino verbindungen liegen solche Anforderungen nicht vor. 2 Anwendungsbereich Diese arbeitsmedizinische Empfehlung gibt Anhaltspunkte fьr die Durch fьhrung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, um Erkrankungen, die durch Tдtigkeiten mit Exposition gegenьber aromatischen Nitro- und Aminover bindungen entstehen kцnnen, zu verhindern oder frьhzeitig zu erkennen. Der Anlass der Vorstellung muss zu diesem Zeitpunkt geklдrt sein.
Hinweise hierzu finden sich in Kapitel 1 „Erlдuterungen zur Durchfьhrung arbeits medizinischer Beratungen und Untersuchungen“. 1 Leitung des Arbeitskreises sowie Autorinnen und Autoren siehe Liste in Anhang 7 50 50 Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen