Personen mit den in Abschnitt 7.4 genannten Erkrankungen, bei denen die in den Abschnitten 7.4.2 und 7.4.3 genannten MaЯnahmen nicht er folgreich sind. Weitere Vorsorgen 8 AbschlieЯende Beratung 8.1 Beratung der versicherten Person Die Beratung sollte entsprechend der Arbeitsplatzsituation und den Erkenntnissen aus Anamnese und Arbeitsanamnese sowie ggf. den Unter suchungsergebnissen individuell erfolgen und z. B. die folgenden Punkte enthalten:
Beratung hinsichtlich einer mцglichen krebserzeugenden und keimzell mutagenen Wirkung von bestimmten aromatischen Nitro- und Amino verbindungen Hinweis auf die potenzierende Wirkung von Alkoholgenuss und Nikotin konsum im Hinblick auf die Gesundheitsgefдhrdung durch aromatische Nitro- und Aminoverbindungen Empfehlungen zu HygienemaЯnahmen Hinweis auf das Tragen geeigneter PSA (ggf. Aufzeigen besonderer individueller Aspekte) Information ьber die Ergebnisse ggf. durchgefьhrter Untersuchungen Information ьber die Ergebnisse ggf.
durchgefьhrten Biomonitorings 8.2 Beratung des Unternehmers oder der Unternehmerin Der Arzt oder die Дrztin hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafьr, dass MaЯnahmen des Arbeitsschutzes fьr die versicherte Person nicht ausreichen, so hat der Arzt oder die Дrztin dies dem Unternehmer oder der Unternehmerin mitzuteilen und SchutzmaЯnahmen vorzuschlagen. Der Unternehmer oder die Unter nehmerin ist verpflichtet, die Gefдhrdungsbeurteilung zu ьberprьfen und unverzьglich die erforderlichen MaЯnahmen des Arbeitsschutzes zu tref fen. 70 70 Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen