5 Bescheinigung Nach erfolgter arbeitsmedizinischer Vorsorge erhalten die versicherte Per son und der Unternehmer oder die Unternehmerin eine Vorsorgebescheini gung gemдЯ AMR 6.3. 6 Stoffspezifische Hinweise Wegen der Vielzahl von aromatischen Nitro- und Aminoverbindungen kann die hier sonst ьbliche Einzelaufzдhlung unter Angabe der Stoffeigenschaf ten oder Arbeitsplatzgrenzwerte nur sehr verallgemeinert erfolgen. Auf die diesbezьgliche arbeitsmedizinische und chemische Literatur und die betriebliche Expertise wird verwiesen.
Ьber das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS sind Einstufungen und Bewertungen von aromatischen Nitro- und Aminoverbindungen sowie wei tere stoffspezifische Informationen verfьgbar. Aktuelle Arbeitsplatzgrenz werte von Einzelverbindungen, die nicht Carc. 1 A oder Carc. 1B eingestuft sind, sind in der TRGS 900 gelistet. Aromatische Nitroverbindungen Aromatische Nitroverbindungen sind organische Verbindungen mit min destens einer Nitro-Gruppe (-NO 2 ), die direkt mit einem aromatischen Ring (z. B. Benzolring) gebunden ist. Die einfachste aromatische Nitroverbin dung ist Nitrobenzol (C 6 H 5 -NO 2 ).
Nitrotoluol, alle Isomere des Dinitrotoluols, 2-Nitroanisol,4-Nitrobiphenyl, 2-Nitronaphthalin und 5-Nitroacenaphthen sind als Carc. 1B eingestuft. Viele weitere aromatische Nitroverbindungen gelten als krebsverdдchtig (Carc. 2). Nach TRGS 401 ist fьr die gesamte Gruppe der aromatischen Nitroverbin dungen „erfahrungsgemдЯ von einer gesundheitsschдdigenden Wirkung bei Hautaufnahme auszugehen“. Aromatische Nitroverbindungen mit mehreren Nitro-Gruppen sind explosiv und dienen als Sprengstoff (z. B. 2,4,6-Trinitrotoluol, TNT). 55 55 DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge