Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist das Vorliegen einer aktuellen Gefдhrdungsbeurteilung. Vor Durchfьhrung der Vorsorge mьssen darьber hinaus Kenntnisse zu den Arbeitsplatzverhдltnissen und der indi viduellen Beanspruchung vorliegen, um Inhalte und Umfang der Beratung und ggf. Untersuchung festzulegen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist angezeigt z. B. in der Metallurgie durch Vergesellschaftung arsenhaltiger Erze, bei der Verwendung von Arsen als Legierungsbestandteil bzw. zur Herstellung von Halbleitern oder bei der Verwendung von Arsentrioxid in Spezialglдsern. Weitere Angaben siehe Abschnitt 6.1. Bei Tдtigkeiten mit Bleiarsenat bzw.
Bleihydrogenarsenat ist aufgrund der Giftigkeit des Bleis zusдtzlich die DGUV Empfehlung „Blei und anorgani sche Bleiverbindungen“ heranzuziehen. 2 Nach TRGS 900 ist ein Arbeitsplatzgrenzwert derzeit nur fьr Arsenwasserstoff (Arsin) festgelegt. 3 Viele Arsenverbindungen sind hautresorptiv. Nicht hautresorptiv sind u. a. metallisches Arsen, Arsenwasserstoff, Galliumarsenid.
75 75 DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV Pflichtvorsorge Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen, wenn • der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverord nung nicht eingehalten wird,2 • eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann, und die Arsenverbindung ein krebs erzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kate gorie 1 A oder 1B ist oder • wenn die Arsenverbindung hautresorptiv ist3 und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht aus geschlossen werden kann. Die AMR 11.1 ist zu beachten.