Garmin — DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und … Garmin (EN)

medizinische Vorsorge durchfьhrt, muss ermцglicht werden, sich diese Kenntnisse auch tatsдchlich zu verschaffen (siehe § 3 ArbMedVV). Der Arzt oder die Дrztin hat die Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafьr, dass die MaЯ­ nahmen des Arbeitsschutzes fьr die versicherte Person nicht ausreichen, so ist dies dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin mitzuteilen, und SchutzmaЯnahmen sind vorzuschlagen (siehe § 6 (4) ArbMedVV). Die Erkenntnisse sind fьr die Gefдhrdungsbeurteilung und sonstige MaЯnah­ men des Arbeitsschutzes zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu nutzen (siehe § 2 ArbMedVV).

4 Ablaufdiagramm Die einzelnen Schritte beim Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV sind in nachfolgendem Entscheidungsbaum dargestellt: 77 77 DGUV Empfehlungen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge