Seite 23 von 44 Fьr die Ьbermittlung der Bescheinigungen zu Ihrer Einkommensteuererklдrung 2019 hat z. B. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Versicherung aufgrund der gesetzlichen Fristen Zeit bis zum 29. Februar 2020. Dies gilt fьr die folgenden Jahre entsprechend. Erst nach der Ьbermittlung kцnnen diese Bescheinigungen zum Abruf bereitgestellt werden. Kцnnen von Ihnen erwartete Bescheinigungen nicht abgerufen werden oder weichen die enthaltenen Daten z.B. von schriftlichen Mitteilungen ab, wenden Sie sich bitte zuerst an den Ersteller der Bescheinigung. Die Grunddaten stammen direkt von der Steuerverwaltung und entsprechen dem dort bekannten Stand.
Es besteht durch ElsterFormular programmseitig keine Mцglichkeit festzustellen, ob die abrufbaren Bescheinigungen vollzдhlig oder vollstдndig oder inhaltlich korrekt sind. Wer kann den Bescheinigungsabruf nutzen? Sie kцnnen Ihre eigenen Bescheinigungen abrufen. Der Abruf ist aber auch fьr Bescheinigungen von anderen Personen, z.B. die Ihrer Familie, mцglich. Dazu mьssen Sie von diesen Personen jeweils eine entsprechende Berechtigung erhalten. Fьr Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine steht dieser Dienst ebenfalls zur Verfьgung. Berechtigung fьr den Abruf eigener Bescheinigungen Der Abruf der eigenen Bescheinigungen muss bei der Steuerverwaltung beantragt werden.
Voraussetzung dafьr ist eine Registrierung unter elster.de mit der steuerlichen Identifikationsnummer . Diese finden Sie oben links auf der ersten Seite Ihres Einkommensteuerbescheids. Alternativ kцnnen Sie die Identifikationsnummer unter www.identifikationsmerkmal.de anfordern. Sie kцnnen dann im Menь „Bescheinigungsabruf“ die Berechtigung fьr den Abruf eigener Bescheinigungen beantragen. Geben Sie hier Ihre steuerliche Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum an und versenden die Daten mit Ihrem Zertifikat, Sicherheitsstick oder Signaturkarte mit der Identifikationsnummer-Registrierung . Der Antrag wird seitens der Steuerverwaltung automatisch genehmigt.
Damit sind Sie fьr den Bescheinigungsabruf angemeldet. Verwenden Sie eine Zertifikatsdatei, erhalten Sie daraufhin per Post einen Abrufcode, der als zusдtzliches Sicherheitsmerkmal dem Schutz Ihrer Daten dient. Diesen Code benцtigen Sie zum Abruf Ihrer Bescheinigungen und um Berechtigungen fьr den Abruf von Bescheinigungen anderer Personen zu beantragen. Halten Sie den Abrufcode deshalb geheim!
Ьber das Menь „Bescheinigungsabruf/ Berechtigung fьr den Abruf eigener Bescheinigungen“ kцnnen Sie sich auch anzeigen lassen, ob Sie bereits fьr den Abruf eigener Bescheinigungen berechtigt sind oder ob Sie anderen, zum Beispiel Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder einem Verwandten, die Berechtigung erteilt haben, Ihre Bescheinigungen abzurufen. Das Lцschen von Berechtigungen ist hier ebenfalls mцglich.