de Altgerдt entsorgen Funktionsstцrungen Stцrung Ursache Stцrungsbehebung Gerдt funktioniert nicht. Akku ist nicht korrekt einge- setzt. ▶ Setzen Sie den Akku korrekt ein. Batteriestatusanzeige zeigt kei- nen Status an. Akku ist nicht geladen. ▶ Laden Sie den Akku. Rote Fehleranzeige leuchtet fьr 10 Sekunden. Akku ist ьberhitzt oder unter- kьhlt. 1. Schalten Sie das Gerдt aus und tren- nen Sie das Gerдt von der Stromzufuhr. 2. Warten Sie, bis der Akku die Raumtem- peratur angenommen hat. Gerдt ist ьberhitzt oder unter- kьhlt. 1. Schalten Sie das Gerдt aus und tren- nen Sie das Gerдt von der Stromzufuhr. 2. Warten Sie, bis das Gerдt die Raum- temperatur angenommen hat. Keine Ladefunktion.
Falsches Ladegerдt wurde ver- wendet. ▶ Nur mitgeliefertes Ladegerдt verwen- den. Staubbehдlter lдsst sich nicht einsetzen. Filtereinheit ist nicht vollstдndig. ▶ Prьfen Sie, ob die Filtereinheit vollstдn- dig ist. Filtereinheit oder Staubbehдlter sitzt nicht richtig. ▶ Prьfen Sie, ob die Filtereinheit und der Staubbehдlter richtig eingesetzt sind. Saugkraft lдsst nach. Filter ist verstopft. 1. Schalten Sie das Gerдt aus und tren- nen Sie das Gerдt von der Stromzufuhr. 2. Reinigen Sie die Filtereinheit. Dьse ist blockiert. 1. Schalten Sie das Gerдt aus und tren- nen Sie das Gerдt von der Stromzufuhr. 2. Prьfen Sie, ob der Luftkanal von der Dьse bis in das Gerдt verstopft ist. 3.
Leeren Sie den Staubbehдlter. 4. Reinigen Sie die Filtereinheit. 5. Nachdem das Gerдt abgekьhlt ist, schalten Sie das Gerдt wieder ein. Altgerдt entsorgen Altgerдt entsorgen Altgerдt entsorgen Durch umweltgerechte Entsorgung kцnnen wertvolle Rohstoffe wiederverwendet wer- den. Dieses Gerдt ist entsprechend der europдischen Richtlinie 2012/19/ EU ьber Elektro- und Elektronikaltge- rдte (waste electrical and electronic equipment – WEEE) gekennzeich- net. Die Richtlinie gibt den Rahmen fьr ei- ne EU-weit gьltige Rьcknahme und Verwertung der Altgerдte vor. ▶ Das Gerдt umweltgerecht entsorgen.
Informationen ьber aktuelle Entsor- gungswege erhalten Sie bei Ihrem Fach- hдndler sowie Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. 14