de Zusatzfunktionen Die Temperatur im Gerдt variiert durch folgende Bedingungen: – Hдufigkeit der Gerдteцffnungen – Beladungsmenge – Temperatur frisch eingelagerter Um das Gefriervermцgen auszunut- zen, verwenden Sie die Super-Funkti- on. "Gefriervermцgen", Seite 16 Hinweis: Wenn die Super-Funktion eingeschaltet ist, kann es zu ver- mehrten Gerдuschen kommen. Lebensmittel – Umgebungstemperatur – Direkte Sonneneinstrahlung 7.3 Gerдt ausschalten Super-Funktion einschalten super drьcken. 3 sec. 3 Sekunden gedrьckt hal- ten. "super" leuchtet. Hinweis: Nach ca. 50 Stunden schal- tet das Gerдt auf Normalbetrieb.
7.4 Temperatur einstellen Kьhlfachtemperatur einstellen Super-Funktion ausschalten So oft drьcken, bis die Tempera- turanzeige die gewьnschte Tempe- ratureinstellung zeigt. Die empfohlene Temperatur im Kьhlfach betrдgt 4 °C. So oft super drьcken, bis die Tem- peraturanzeige die gewьnschte Temperatur zeigt. Alarm 9 Alarm "Aufkleber OK", Seite 15 Gefrierfachtemperatur einstellen 9.1 Tьralarm Wenn die Gerдtetьr lдnger offen steht, schaltet sich der Tьralarm ein. Ein Warnton ertцnt und leuchtet. Nach 10 Minuten blinkt die Innenbe- leuchtung. Um die Gefrierfachtemperatur ein- zustellen, die Kьhlfachtemperatur дndern Seite 14. Die Kьhlfachtemperatur beeinflusst die Gefrierfachtemperatur.
Wдrmer eingestellte Kьhlfachtemperaturen erzeugen wдrmere Gefrierfachtem- peraturen. Tьralarm ausschalten Die Gerдtetьr schlieЯen oder drьcken. Der Warnton ist ausgeschaltet. Zusatzfunktionen 8 Zusatzfunktionen 9.2 Lьfteralarm Wenn der Lьfter des Gefrierfachs ausfдllt, schaltet sich der Lьfteralarm ein. Erfahren Sie, ьber welche einstellba- ren Zusatzfunktionen Ihr Gerдt ver- fьgt. 8.1 Super-Funktion Bei der Super-Funktion kьhlt das Kьhlfach und das Gefrierfach stдrker. Schalten Sie die Super-Funktion 4 bis 6 Stunden vor dem Einlagern einer Lebensmittelmenge ab 2 kg ein. sowie alle LEDs der Temperaturan- zeige blinken und es ertцnt ein Warn- ton. Hinweis: Das Gerдt kьhlt nicht mehr.
Das eingelagerte Kьhlgut und Ge- friergut kann verderben. 14