Seite 32 von 44 Ьbermitteln der Daten ьber das Internet an die Finanzverwaltung zu beginnen. Sie benцtigen dazu eine geцffnete Internetverbindung. oder Vor dem Senden der Daten wird automatisch eine Plausibilitдtsprьfung durchgefьhrt. In ElsterFormular kцnnen Sie Ihre Datenьbermittlung mit einem elektronischen Zertifikat versehen, um sich dem Finanzamt gegenьber auszuweisen (Authentifizierung). Hierfьr mьssen Sie sich vorher unter elster.de registriert haben. Die Einkommensteuererklдrungen bei denen Angehцrige der steuerberatenden Berufe i.S.d. §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes mitgewirkt haben, kцnnen ab 2017 nur noch authentifiziert ьbermittelt werden.
Das gilt auch, wenn Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklдrung das Bescheinigungsabrufverfahren genutzt haben. Fьr Erklдrungen bzw. Meldungen von Unternehmern, Selbstдndigen und Arbeitgebern (z.B. Umsatzsteuererklдrung, Lohnsteueranmeldung, Einnahmenьberschussrechnung usw.) ist auch nur noch die authentifizierte Ьbermittlung mцglich. Wдhlen Sie zunдchst, ob Sie Ihre Daten authentifiziert ьbermitteln wollen. 1. Mit Authentifizierung 2. Ohne Authentifizierung Datenьbermittlung ohne Authentifizierung Abhдngig von der zu ьbermittelnden Steuererklдrung sieht der „Senden“-Dialog unterschiedlich aus.